09.05.2017 | Urteile

Compliance lohnt sich

BGH, Urteil vom 09.05.17 – 1 StR 265/16

Durch ein effektives Compliance-System können nicht nur die Strafbarkeitsrisiken reduziert werden, auch ein etwaiges Bußgeld – sollte das System einmal versagen – fällt bei einem Rechtsverstoß geringer aus.

Dies entschied nun der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.05.2017 (Az.: 1 StR 265/16), der sich erstmals mit der Frage, wie ein auf die Verhinderung von Rechtsverstoßen gerichtetes Compliance-System in Unternehmen bei einer Strafe zu berücksichtigen ist, beschäftigte.

Der Bundesgerichtshof führt in seinem Urteil aus, dass ein bestehendes Compliance-System bei der Bestimmung der Höhe einer Geldbuße positiv zu berücksichtigen sei. Es sei zu prüfen, ob und inwieweit das betroffene Unternehmen „ein effizientes Compliance-Management installiert“ habe, „das auf die Vermeidung von Rechtsverstößen ausgelegt sein“ müsse. Von Bedeutung sei außerdem, ob das bestehende Compliance-System im Laufe des Straf- bzw. Bußgeldverfahrens verbessert worden sei, sodass „vergleichbare Normverletzungen zukünftig jedenfalls deutlich erschwert“ würden.

Das komplette Urteil können Sie hier aufrufen: juris.bundesgerichtshof.de

Damit ist nun auch höchstrichterlich anerkannt, dass sich Compliance für Unternehmen lohnt. Sollten Sie noch über kein Compliance-System in Ihrem Unternehmen verfügen oder Ihr bestehendes System verbessern wollen, helfen wir Ihnen gerne weiter.