27.11.2024 | Strafrecht Aktuell

Mannheim: Waffenverbotszone wird zeitlich und räumlich verlängert

Mannheim: Waffenverbotszone wird zeitlich und räumlich verlängert

Seit dem 01.12.2023 gilt in der Mannheimer Innenstadt ein Waffen- und Messerverbot an Wochenenden und vor Feiertagen (wir berichteten). Die Waffenverbotszone erstreckt sich vom Alten Messplatz über einen Teil der Innenstadt bis zum Mannheimer Hauptbahnhof.

Dieses Waffen- und Messerverbot wird nun auf die gesamte Innenstadt, den daran angrenzenden Stadtteil Jungbusch und auf Teile der Neckarstadt ausgeweitet.

Auch die Geltungszeiten werden ausgeweitet. So gilt die Waffen- und Messerverbotszone künftig durchgehend von freitags, 18 Uhr, bis sonntags, 6 Uhr, sowie an Tagen vor Feiertagen bis zum Morgen des Feiertags jeweils von 18 Uhr bis 6 Uhr.

Das Verbot gilt für Messer, die eine Klingenlänge von über 4 cm haben. Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen oder Elektroschocker sind bereits durch das Waffengesetz verboten. Wer trotz des Verbots mit einer Waffe oder einem Messer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Strafrechtkanzlei Kolivas

Mannheim / Frankfurt am Main