18.06.2020 | Strafrecht Aktuell

BGH bestätigt Mord-Urteil gegen Hauptangeklagten Berlin-Raser

BGH bestätigt Mord-Urteil gegen Hauptangeklagten Berlin-Raser

Zwei Männer rasten nachts über den Berliner Ku'damm und töteten bei einem Unfall einen Rentner. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil im März 2018 auf, ein Jahr später entschied das Landgericht Berlin erneut. Wieder wurden die beiden Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat heute das Urteil gegen einen der Angeklagten bestätigt und gegen den anderen aufgehoben.

Das Urteil gegen den Hauptangeklagten, der wegen Mordes (§ 211 StGB) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist damit rechtskräftig. Die Verurteilung wegen Mordes sei "tragfähig" begründet worden, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible.

Dies bedeutet für die Praxis, kommt eine (dritte) Person bei einem illegalen Straßenrennen ums Leben, kann der Unfallverursacher wegen Mordes nach § 211 StGB zu einer lebenslangen Haft verurteilt werden.

Das Landgericht Berlin muss nun bezüglich des zweiten Angeklagten zum dritten mal verhandeln. Das Berliner Landgericht hatte den Fahrer des zweiten Fahrzeugs ebenfalls zweimal wegen Mordes verurteilt, das hat der BGH nun jedoch gekippt. Dass beide Männer ein illegales Rennen gefahren waren, reiche als Begründung nicht. Schließlich habe er das andere Fahrzeug nicht gerammt. Es sei zudem unklar, ob der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, wenn er das Rennen auf den letzten Metern abgebrochen hätte.

Strafverteidiger Kolivas Mannheim