Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlichster Delikte.
Die Bandbreite reicht dabei von Straßenverkehrsdelikten(§§ 142, 315 ff. StGB), Aussagedelikten (§§ 153 ff. StGB), Eigentumsdelikten (§ 249 ff. StGB) bis hin zu Körperverletzungs- (§§ 223 ff. StGB) und Tötungsdelikten (§§ 211 ff. StGB). Außerdem zählt auch das Betäubungsmittelstrafrecht (§§ 29 ff. BtMG) zum allgemeinen Strafrecht.
Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft mit Ihnen in Kontakt treten, führt dies immer zu Verunsicherung und Stress. Die ermittelnden Beamten kennen die Situation der Befragung besser als Sie und möchten natürlich, dass Sie zu einer Anschuldigung sofort Stellung nehmen. Doch erst nach Rücksprache mit Ihrem Strafverteidiger und Einsicht in die Ermittlungsakten kann darüber entschieden werden, ob es sinnvoll ist, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Kanzlei für Strafrecht - Strafverteidiger Kolivas
Rechtsanwalt Georgios Kolivas berät und verteidigt Sie gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe sowohl in der Metropolregion Rhein-Neckar (Landgerichtsbezirke Mannheim, Heidelberg, Frankenthal) als auch in Frankfurt am Main sowie bundesweit. Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt er hierbei über langjährige Erfahrung.
Die Aussagedelikte dienen primär dem Schutz der Rechtspflege. Strafbarkeitsvoraussetzung aller Aussagedelikte ist, dass in gerichtlichen oder gerichtsähnlichen Verfahren (nicht bei der Polizei!) Aussagen getätigt werden, welche im Widerspruch zur Wahrheit stehen.
Primäre Straftatbestände der Aussagedelikte sind die falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB, der Meineid nach § 154 StGB und die falsche Versicherung an Eides statt nach § 156 StGB.
Täter einer falschen uneidlichen Aussage können „nur“ Zeugen und Sachverständige sein. Falsche Aussagen einer Partei oder eines Angeklagten im Strafverfahren sind dagegen straflos. Straffrei ist ferner die fahrlässige uneidliche Falschaussage. Es muss somit feststehen, dass der Täter vorsätzlich falsch ausgesagt hat. Die Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und (Eventual-) Vorsatz ist dabei nicht immer einfach zu ziehen.
Der Meineid nach § 154 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Unter einem Meineid versteht man die vorsätzliche eidliche Bekräftigung einer unwahren Aussage von zivilrechtlichen Parteien, Zeugen und Sachverständigen vor Gericht oder einer zur Eidesabnahme zuständigen Stelle. Aufgrund der hohen Mindeststrafe von nicht unter einem Jahr ist bei einem Vorwurf des Meineids sofortige anwaltliche Hilfe geboten.
Die falsche Versicherung an Eides statt nach § 156 StGB stellt die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung (beispielsweise die Vermögensauskunft) vor einer zuständigen Behörde unter Strafe.
Rechtsanwalt Georgios Kolivas berät und verteidigt Sie bei aussagestrafrechtlichen Vorwürfen bundesweit.
Unter die Körperverletzungsdelikte fallen die „einfache“ Körperverletzung nach § 223 StGB, die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB, die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB sowie die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB, aber auch die Misshandlung Schutzbefohlener nach § 225 StGB und die Beteiligung an einer Schlägerei nach § 231 StGB.
Die Abgrenzung zwischen den einzelnen Delikten ist mitunter schwierig und erfordert immer eine genaue Analyse des Einzelfalls.
Im Rahmen der Verteidigung bei Körperverletzungsdelikten sind meist umfangreiche Zeugenaussagen zu würdigen und es ist zu prüfen, ob nicht eine Rechtfertigung durch Notwehr oder Nothilfe in Betracht kommt, sofern man sich lediglich verteidigt hat.
Durch eine frühzeitige Mandatierung eines Strafverteidigers im Ermittlungsverfahren, kann oftmals die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
Rechtsanwalt Georgios Kolivas berät und verteidigt Sie grundsätzlich bundesweit.