Strafvorwürfe Sexualstrafrecht
Strafvorwürfe wegen Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Stealthing, sexuellen Missbrauchs, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie oder Jugendpornographie stellen den Kernbereich des Sexualstrafrechts dar. Im Falle einer Verurteilung drohen empfindliche Freiheitsstrafen.
Oftmals geht es im Sexualstrafrecht um Aussage gegen Aussage Konstellation. Ein Irrglaube ist hierbei, dass dies für eine Verurteilung nicht ausreichen würde. Eine Konstellation "Aussage-gegen-Aussage" bedeutet keinesfalls eine unauflösbare Patt-Situation. Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation kann ein Gericht ohne weiteres verurteilen, wenn es die Überzeugung gewonnen hat, dass die belastende Aussage glaubhaft ist. Der Entscheidung, welchen Angaben das Gericht folgt, muss jedoch eine Gesamtwürdigung aller Indizien zugrunde liegen. Der Angeklagte kann nicht automatisch damit rechnen, dass er "in dubio pro reo" – also "im Zweifel für den Angeklagten" – freigesprochen wird. Für eine Verurteilung genügt es, wenn das Gericht von der Schuld überzeugt ist.
Fachanwalt für Strafrecht – Strafverteidiger
Die Hauptaufgabe des Strafverteidigers in solchen Konstellationen liegt darin, die Schwächen der gegenteiligen Aussage herauszuarbeiten. Hierzu sind neben juristischer Erfahrung profunde Kenntnisse der Aussagepsychologie und der Rechtsmedizin notwendig, über die Rechtsanwalt Kolivas durch jahrelange Erfahrung verfügt.
Fachanwalt für Strafrecht Georgios Kolivas berät und verteidigt sie persönlich bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen bundesweit. In Notfällen (Verhaftung, Durchsuchung) steht Ihnen Rechtsanwalt Kolivas über seine Notfallnummer 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Erste Fragen können dabei bereits im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung geklärt werden.
Wichtig ist, sich nicht durch vorschnelle Äußerungen zum Beweismittel gegen sich selbst zu machen – Schweigen ist Gold. Je früher ein versierter Strafverteidiger beauftragt wird, desto besser können die Weichen für eine erfolgreiche Strafverteidigung gesetzt werden.
Jeder Fall im Sexualstrafrecht ist einzigartig, ebenso wie die bestmögliche Verteidigung. Gemeinsam mit Ihnen wird die beste und auf Ihren Fall maßgeschneiderte Lösung getreue unserem Kanzleimotto „Strafverteidigung nach Maß“ entwickelt.
Strafrechtskanzlei Kolivas
Mannheim / Frankfurt
Bewahren Sie Ruhe und machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten oder sich zum Tatvorwurf zu äußern. Bevor eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden kann, sollte zunächst Akteneinsicht genommen werden.
In den meisten Fällen nicht. Viele Beschuldigte glauben, ein Missverständnis durch eine schnelle Erklärung aufklären zu können. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte besteht jedoch die Gefahr, ungewollt belastende Angaben zu machen oder sich in Widersprüche zu verwickeln.
Ja. Im deutschen Strafrecht kann grundsätzlich bereits die Aussage eines einzigen Belastungszeugen für eine Verurteilung ausreichen. Dies gilt insbesondere bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Das Gericht muss die Aussage jedoch besonders sorgfältig prüfen. Mehr Informationen hierzu: Aussage gegen Aussage
Nein. Dies hängt vom konkreten Vorwurf, den Umständen des Einzelfalls und möglichen Vorstrafen ab. Allerdings sieht das Gesetz bei vielen Sexualdelikten empfindliche Freiheitsstrafen vor. Deshalb sollte frühzeitig ein spezialisierter Strafverteidiger eingeschaltet werden.
Ja. Chatverläufe, E-Mails, Nachrichten in sozialen Netzwerken oder Fotos spielen in Sexualstrafverfahren häufig eine wichtige Rolle. Sie können sowohl belastend als auch entlastend sein.
In aller Regel sollte dies unterbleiben. Kontaktaufnahmen können später als Beeinflussungsversuch ausgelegt werden, die Verteidigung erheblich erschweren und auch einen Haftgrund begründen.
Idealerweise sofort nach Erhalt einer Vorladung oder sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren. Gerade im Sexualstrafrecht werden bereits im Ermittlungsverfahren entscheidende Weichen gestellt.