Kompetenzen

Korruptionsstrafrecht

Das Korruptionsstrafrecht ist ein eigenständiges und komplexes Rechtsgebiet innerhalb des Wirtschaftsstrafrechts, welches regelmäßig hohes Medieninteresse weckt.

Strafverteidigung Korruption

Den Kern des Korruptionsstrafrechts machen dabei drei Bereiche aus: Einerseits fällt die Bestechung bzw. Vorteilsgewährung gegenüber einem Amtsträger zur Beeinflussung dessen dienstlichen Verhaltens unter das Korruptionsstrafrecht, andererseits die Bestechung im geschäftlichen Verkehr bzw. Gesundheitswesen gegenüber einer Privatperson bzw. eines Arztes zur Erzielung eines Vorteils im Wettbewerb. Doch auch Absprachen zwischen Wettbewerbern bei Ausschreibungen sind als horizontale Absprachen nach § 298 StGB strafbar. In allen Fällen machen sich sowohl der Bestechende als auch der Bestochene strafbar.

Die verschiedenen Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuchs definieren das verbotene „Schmieren“ dabei nur unscharf. In der Praxis führt dies zu erheblichen Unsicherheiten. Insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Sensibilität in diesem Bereich lässt sich in vielen Fällen nur schwer abgrenzen, wo in Bezug auf bestimmte Zuwendungen sozial akzeptierte und erwartete Höflichkeiten enden und wo korruptes Verhalten beginnt. Bereits aggressives Marketing kann nach § 299 StGB strafbar sein, wenn Geschäftskunden zu kulturellen oder sportlichen Events eingeladen werden, oder ihnen wertvolle Sachgeschenke gemacht werden. Es muss im Einzelfall immer geprüft werden, ob die von § 299 StGB gezogenen Grenzen eingehalten werden. Dazu kann eine gute Compliance-Organisation beitragen.

Für ein Unternehmen ist es daher heute unverzichtbar, seine geschäftlichen Prozesse auf Drittzuwendungen hin zu untersuchen und unter Beachtung der Vorgaben von Gesetz und Rechtsprechung zugehörige Leitlinien aufzustellen, die den jeweils verantwortlichen Mitarbeitern die Grenzen des Erlaubten in praktikabler Form aufzeigen. Rechtsanwalt Georgios Kolivas begleitet solche Analysen und berät bei der Erstellung entsprechender Richtlinien.

Strafverteidiger Korruptionsstrafrecht

Ebenso berät und verteidigt Rechtsanwalt Kolivas Unternehmen und Einzelpersonen bei Korruptionsvorwürfen sowohl in der Metropolregion Rhein-Neckar als auch bundesweit. Aufgrund der möglichen Rufschädigungen für das betroffene Unternehmen und dessen Mitarbeiter ist absolute Diskretion selbstverständlich. Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt Rechtsanwalt Kolivas hierbei über langjährige Erfahrung.