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IT-Strafrecht / Cybercrime

Cybercrime bzw. IT-Strafrecht (auch Internetstrafrecht) umfasst Straftaten, die mittels Informationstechnik begangen werden oder sich gegen das Internet, Netzwerke, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Da das Internet allgegenwertig ist, steigen auch die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im IT-Strafrecht rasant an.

Strafverteidiger IT-Strafrecht / Cybercrime

Das Gesetz selbst kennt keinen speziellen Tatbestand für „Cybercrime“, vielmehr handelt es sich um typische Delikte aus allen Bereichen des Strafrechts, die über das Internet bzw. mittel Informationstechnologie abgewickelt werden.

Die Vorwürfe bei Cybercrime bzw. Internetstraftaten lauten in der Regel:

  • Online-Betrug (Warenbetrug)
  • Straftaten in Social Media
  • Phishing
  • Deep Web, Darknet (insb. - Rauschgift- und Waffenhandel über das Internet)
  • DDoS-Attacken
  • Computerbetrug gem. § 263a StGB
  • Ausspähen und Abfangen von Daten, §§ 202a, 202b StGB
  • Computersabotage, § 303b StGB
  • Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, § 202c StGB
  • Verbreitung von Schadsoftware (Malware)
  • Umgang mit kinderpornographischen Schriften (Kinderpornografie)

Zudem spielen Dienstleistungsanbieter (WhatsApp, Signal, Threema), Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikationsnetzwerke und Krypto-Handys, wie etwa Anom und EncroChat, eine zunehmende Rolle im Bereich der Internetkriminalität.

Von größter Bedeutung für die erfolgreiche Verteidigung in einem Ermittlungsverfahren im Bereich des Internetstrafrechts sind neben rechtlichen Kenntnissen auch Kenntnisse über die technischen Abläufe (Angriffe mittels Ransomware, Spear Phishing, Watering Hole Attacks, Info Attacks, Angriffe auf embedded devices, Einsatz von Anonymizern, usw.) und die dazugehörige IT-Forensik.

Auch im Internetstrafrecht gilt:

Schweigen ist Gold und je früher ein versierter Strafverteidiger beauftragt wird, desto besser können die Weichen für eine erfolgreiche Strafverteidigung gesetzt werden.

IT-Ermittlungsmaßnahmen

Daneben umfasst das IT-Strafrecht auch die Erhebung von digitalen Beweismitteln im Strafverfahren und spielt daher in sämtlichen Ermittlungsverfahren eine immer größere Rolle. Die Auswertung von Handys (Smartphones) und Computern gehören heute zum Standard der Ermittlungen.

Digitale Beweismittel, die immer öfter auch durch Verschlüsselungs- und Anonymisierungstechniken geschützt werden, stellen zwar für die Ermittlungsbehörden Herausforderungen dar, sind jedoch meist nicht unumgänglich. Immer öfter stellen digitale Beweismittel (E-Mails, Chats, Festplatten bzw. Cloud-Daten, Funkzellenauswertungen, IP-Adressen-Auswertungen) die entscheidenden Beweismittel in einem Strafprozess dar.

Als Strafverteidiger hat man nicht nur darauf zu achten, ob diese digitalen Beweismittel ordnungsgemäß erhoben wurden, sondern immer öfter hat man auch deren Echtheit zu prüfen. Gerade digitale Beweismittel können relativ einfach manipuliert werden, was viele Gerichte nicht wissen.

Fachanwalt für Strafrecht IT-Strafrecht / Cybercrime

Rechtsanwalt Georgios Kolivas verteidigt bundesweit im Bereich des IT-Strafrechts und er verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über große Erfahrung im Umgang mit digitalen Beweismitteln.

Bei Bedarf kann auf ein exzellentes Netzwerk von im IT-Recht spezialisierten Kollegen oder IT-Forensikern zurückgegriffen werden, die bei der Beratung bzw. Verteidigung unterstützend tätig werden.

Bei dem Thema Straftaten im Internet bzw. Cybercrime kommt dem Darknet eine besondere Bedeutung zu. Viele assoziieren mit dem Darknet ausschließlich Straftaten. Dies ist nicht richtig, denn die Anonymität des Darknets ist auch für legale Anliegen wichtig, bspw. für Quellenschutz im Journalismus oder für Dissidenten oder Whistleblower.

Das Darknet wird aber auch für Straftaten wie Handeltreiben mit Betäubungsmittel (BtM), Erwerb von Betäubungsmittel, und andere Umgangsformen mit BtM, Besitz und Verbreiten von kinderpornografischen Dateien, Handel und Erwerb von Doping- und Arzneimittel, Handel mit Waffen und sonstiger Datenhandel, rege genutzt.

„Wer heute noch auf der Straße dealt, hat die Entwicklung verschlafen.“ So ein Kölner Staatsanwalt

Das Darknet steht für Anonymität, da die Rückverfolgung im Vergleich zum openscource Medium erschwert ist.

.Die Straftaten verlagern sich immer mehr von der Straße ins Internet. Die Ermittlungen werden erschwert, da auch die Zahlungsmittel (Bitcoin bzw. Kryptowährungen) Anonymität garantieren.

Eine DDoS-Attacke (Distributed-Denial-of-Service) ist ein „verteilter“ Denial-of-Service (DoS) Angriff, der eine Dienstblockade darstellt, d.h. ein angefragter Dienst nicht mehr verfügbar ist. Die Blockade wird in der Regel über eine Überlastung der IT-Infrastruktur ausgelöst. DDoS-Attacken werden häufig dazu verwendet, Lösegelder zu erpressen.

Wird Ihnen eine DDoS-Attacke vorgeworfen? Wir verteidigen Sie als Strafverteidiger in Mannheim.

„Phishing“ bezeichnet das Abgreifen von persönlichen Daten eines Internetbenutzers durch gefälschte Websites, E-Mails oder Kurznachrichten. Durch Phishing wird Identitätsdiebstahl begangen, indem Zugriff auf Zugangsdaten erlangt wird zu Accounts der Kommunikation (z.B. Email), E-Commerce (z.B. ebay), Online-Banking, firmeninterne Netzwerke, oder Daten-Clouds.

Durch verschiedene Täuschungen werden Internet-User dazu veranlasst, Geld für Leistungen oder Waren zu bezahlen, die nicht erbracht bzw. geliefert werden oder ihre persönlichen Daten (PIN, Passwörter, etc) mitzuteilen. Beim klassischen Warenkreditbetrug beispielsweise bietet ein Verkäufer eine Ware an, die er nach Zahlung des Kaufpreises dann aber nicht wie vereinbart an den Käufer sendet.

Online-Betrug kann aber auch genau so gut anders herum ablaufen.

Händler und Unternehmen werden durch Täuschung (falsche Identitäten, falsche Zahlungsmittel) dazu gebracht, Waren zu liefern, ohne dafür Geld zu erhalten.