Kompetenzen

Medizinstrafrecht

Sämtliche berufsbezogenen strafrechtlichen Vorwürfe gegen Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte und alle weiteren Angehörigen von Heilberufen werden unter dem Begriff des Medizinstrafrechts zusammengefasst.

Strafverteidigung Medizinstrafrecht

Im Zentrum des Arzt- und Medizinstrafrechts steht nicht mehr nur die strafrechtliche Aufarbeitung möglicher Behandlungsfehler (Körperverletzung, fahrlässige Tötung, unterlassene Hilfeleistung), vielmehr konzentrieren sich die Ermittlungsbehörden verstärkt auf die wirtschaftliche Betätigung von Ärzten, Apothekern und Pharmakonzernen. Immer häufiger sind Abrechnungsbetrugs- und Untreuevorwürfe im Zusammenhang mit der Abrechnung durch Ärzte, Apotheker und Pflegedienste sowie Korruptionsvorwürfe Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Die im Medizinstrafrecht am häufigsten erhobenen Vorwürfe umfassen:

  • Körperverletzung, fahrlässige Tötung durch Behandlungsfehler
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen
  • Straftaten im Zusammenhang mit der ärztlichen Schweigepflicht
  • Straftaten in Bezug auf Gesundheitszeugnisse
  • Abrechnungsbetrug
  • Vertragsarztuntreue
  • Korruption im Gesundheitswesen
  • Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz
  • Verstöße gegen das Transfusionsgesetz
  • Straftaten bei Verordnung und Abgabe von Betäubungsmitteln

Arztstrafrecht

Auch Fortbildungszuwendungen können im Lichte der §§ 299a, 299b StGB strafrechtlich problematisch sein. Einseitige Zuwendungen dieser Art sind z. B. für Ärzte bereits nach § 32 Abs. 2 MBO-Ä untersagt, wenn die gewährten Vorteile für eine wissenschaftliche Fortbildungsveranstaltung über die notwendigen Reisekosten und Tagungsgebühren hinausgehen. Auch grundsätzlich von der MBO-Ä erlaubte geldwerte Vorteile, die ausschließlich für berufsbezogene Fortbildungen Verwendung finden, können strafrechtlich problematisch sein, wenn die Tagesabläufe und der gewählte Ort einer Tagung belegen, dass der Fortbildungsteil und das Rahmenprogramm in einem unausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen und der Fortbildungsteil tatsächlich lediglich den dünnen Rahmen für das Freizeitprogramm bildet. Daneben können Fortbildungsreisen auch steuerstrafrechtlich relevant sein, wenn ein etwaiger Unkostenbeitrag vom teilnehmenden Arzt in voller Höhe bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht wird. Eine vorige Beratung durch einen Strafverteidiger kann Angehörige von Heilberufen vor diesen Vorwürfen schützen.

Neben einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wird regelmäßig auch ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet, welches für den Betroffenen gravierende berufsrechtliche Konsequenzen haben kann. Bereits bei einer Verurteilung zu einer (geringen) Geldstrafe kann der Entzug der Approbation drohen, was die Existenz des Betroffenen zerstören kann. Bei der Beratung und Verteidigung in medizinstrafrechtlichen Verfahren darf daher auch das Berufsrecht nicht außer Acht gelassen werden.

Daneben sind auch die Auswirkungen auf den regulären Praxisbetrieb möglichst zu begrenzen, damit nicht die Existenzgrundlage und der Ruf des Betroffenen zerstört werden. Dafür kann auch die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden notwendig sein, um eine Durchsuchung in den Praxisräumen zu verhindern. Bestenfalls gelingt es, eine Anklage und eine damit verbundene öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern.

Nur ein auf das Arzt- und Medizinstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger kann diesen vielfältigen Anforderungen genügen, da neben strafrechtlichen Fachkenntnissen auch umfassende Kenntnisse des ärztlichen Berufsrechts sowie des Medizinrechts notwendig sind.

Strafverteidiger Medizinstrafrecht

Rechtsanwalt Georgios Kolivas berät und verteidigt bei medizinstrafrechtlichen Vorwürfen sowohl in den Landgerichtsbezirken Mannheim, Heidelberg und Frankenthal der Metropolregion Rhein-Neckar als auch bundesweit. Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt er hierbei über langjährige Erfahrung.

Bei Bedarf kann auf ein exzellentes Netzwerk von im Arzt-, Pharma- und Medizinprodukterecht spezialisierter Kollegen zurückgegriffen werden, die bei der Beratung bzw. Verteidigung unterstützend tätig werden.