Kompetenzen

Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht ist ein eigenständiges und komplexes Rechtsgebiet innerhalb des Wirtschaftsstrafrechts, welches sich primär an Arbeitgeber wendet.

Es hat Delikte zum Gegenstand, die einen spezifischen Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweisen. In Betracht kommen Vorwürfe wegen Verstößen gegen die Vorschriften zur Schwarzarbeit, Beschäftigung illegal in Deutschland lebender Ausländer, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Beitrags- und Spesenbetrug sowie Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Daneben können Vorwürfe wegen Verstößen gegen das Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz, wegen Verstößen gegen das Mutterschutz- und Jugendarbeitsgesetz oder wegen Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz erhoben werden.

Es existieren eine Vielzahl von einzelnen Tatbeständen, die in der Struktur als Grundtatbestand häufig eine Ordnungswidrigkeit und in der Qualifikation eine Straftat darstellen. Zu beachten sind daher nicht nur straf- und bußgeldrechtliche Folgen, sondern auch die damit verbundenen, oft mindestens ebenso gravierenden indirekten Konsequenzen - wie etwa die Gefahr, einen negativen Eintrag in das Gewerbezentralregister zu erhalten und in Folge dessen gar von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden. Die Wechselwirkung von strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Normen erfordert daher ein komplexes Herangehen.

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Georgios Kolivas berät und verteidigt Unternehmen und Privatpersonen bundesweit in allen Gebieten des Arbeitsstrafrechts. Neben seinen umfassenden Fachkenntnissen auf diesem Gebiet bürgt Rechtsanwalt Georgios Kolivas für absolute Diskretion, um negative PR zu vermeiden.