Kompetenzen

Berufs- und Beamtenstrafrecht

Die hohe Anzahl von Möglichkeiten, wie sich Beamte bzw. Angehörige eines freien Berufs strafbar machen können und dementsprechend neben strafrechtlichen auch disziplinarische bzw. berufsrechtliche Konsequenzen zu fürchten haben, macht eine individuelle Betrachtung und Bearbeitung eines jeden Strafverfahrens mit Hinblick darauf unumgänglich.

Strafverteidigung Beamte

Bereits eine Trunkenheitsfahrt kann beispielsweise schon als „Eignungsmangel" mit weitreichenden beruflichen Konsequenzen gewertet werden.

Im Focus der Strafverteidigung müssen daher auch stets die berufs- und disziplinarrechtlichen Folgen (Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, Entziehung der Zulassung etc.) stehen. Die in einem Strafverfahren gemachten Fehler wiegen doppelt schwer, da diese sich unmittelbar auf das Disziplinar bzw. berufsrechtliche Verfahren auswirken.

Der Strafverteidiger darf sich deshalb nicht nur auf sein Kerngebiet konzentrieren, um eine ganzheitliche Beratung und Verteidigung zu gewährleisten. Die enormen wechselseitigen Beziehungen beider Verfahren sollten bestenfalls von einem Anwalt bearbeitet werden und nicht durch mehrere Hände gehen. So kann am besten gewährleistet werden, dass beide Verfahren in Abstimmung bearbeitet und nicht aufgrund mangelnder Kommunikation oder Missverständnisse mehrerer Rechtsanwälte, unnötige Fehler begangen werden, welche erhebliche Folgen für den Beamten haben und in einem weiteren Verfahren nicht mehr behebbar sind.

Rechtsanwalt Georgios Kolivas berät und verteidigt Beamte und Angehörige der freien Berufe sowohl in den Landgerichtsbezirken Mannheim, Heidelberg und Frankenthal als auch bundesweit.