| Schweigen ist Gold - Warum sollten Sie als Beschuldigter einer Straftat schweigen?

Wissenswertes

Schweigen ist Gold - Warum sollten Sie als Beschuldigter einer Straftat schweigen?

Kurztipps

Wer von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, kann keinen Fehler machen. Schon der 30. Präsident der USA wusste „mir hat noch nie etwas geschadet, was ich nicht gesagt habe.“.

Alles, was Sie vor Ort in unüberlegter Weise und unter Stress sagen könnte, kann genauso gut auch später, nach anwaltlicher Beratung, noch ausgeführt werden. Denn eins muss jedem klar sein: Was einmal durch Protokollierung seitens der Polizei als Aussage des Beschuldigten zur Akte gekommen ist, kann nur höchst selten nachträglich unschädlich gemacht werden! Viele Fehler, die zu Beginn eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich später nur schwer oder sogar überhaupt nicht mehr beseitigen. Dazu gehören auch und gerade vorschnelle Einlassungen des Beschuldigten.

Immer wieder führen leider gerade diese vorschnellen Äußerungen Beschuldigter überhaupt erst dazu, dass diese verurteilt werden können. Sie machen sich zum wichtigsten Beweismittel gegen sich selbst. „Reden ist somit nicht einmal Silber“, sondern vielmehr die Basis, um sich selbst um Kopf und Kragen zu bringen. Dies gilt auch dann, wenn Sie meinen keine Schuld auf sich geladen zu haben. Sie müssen immer bedenken, sobald Sie von der Polizei und/oder der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter gehört werden sollen, liegen zumindest Anfangsverdachtsgründe gegen Sie vor.

Das Risiko, sich durch eine vermeintlich entlastende Aussage selbst zu belasten, ist sehr viel größer als die Chance, sich ohne genaue Aktenkenntnis zu entlasten.

Wer schweigt, macht sich nicht verdächtig und hat auch nichts zu verbergen. Wer schweigt, behindert nicht die Ermittlungen und zieht das Verfahren auch nicht in die Länge. Wer schweigt, kennt einfach nur seine Rechte und macht von ihnen Gebrauch.

Die Selbstbelastungsfreiheit (auch „nemo tenetur“ Grundsatz genannt) zählt zu den zentralen Beschuldigtenrechten im Strafverfahren.

Das Schweigen kann nicht als eine Art Schuldeingeständnis gewertet werden.

Ein solcher Schluss ist nicht zulässig. Beruft sich ein Beschuldigter auf die Selbstbelastungsfreiheit, schweigt und verweigert die Mitwirkung an der Sachaufklärung, so darf das Gericht dies für den Beschuldigten nicht negativ werten. Das Gericht darf ein Urteil nicht damit begründen, dass aus dem Schweigen des Angeklagten abgeleitet werden könne, er hätte etwas zu verbergen. Eine solche Argumentation würde den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit faktisch entwerten, da der Beschuldigte befürchten muss, durch die Berufung auf den nemo tenetur Grundsatz benachteiligt zu werden.

Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat Ihre Schuld.

Widerstehen Sie dem natürlichen Treib, sich gegenüber Vorwürfen rechtfertigen zu wollen.

Dies heißt nicht, dass Sie sich überhaupt nicht zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen äußern sollen. Dies sollte jedoch erst geschehen, wenn Sie wissen, was konkret gegen Sie vorgebracht wird und auf welcher Beweisgrundlage dieser Vorwurf beruht.

Der Strafverteidiger Ihres Vertrauens wird zunächst Akteneinsicht fordern und auf dieser Grundlage die für Sie beste Verteidigungsstrategie entwickeln. Oftmals wird dies dann eine anwaltliche Stellungnahme zu den Vorwürfen sein.

Nehmen Sie unverbindlichKontakt zu uns auf.

Strafverteidiger Georgios Kolivas