Für Social-Media-Berufe wie YouTuber, Blogger oder Influencer sind Steuern ein wichtiges Thema. In vielen Fällen sind die Grenzen zwischen privaten und beruflichen Beiträgen fließend, entsprechend komplex ist daher auch die Besteuerung. Bei falscher oder fehlender Abführung der Steuern droht ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Die Werbebranche fokussiert sich vermehrt auf die Onlinewerbung in sozialen Netzwerken und auch die Finanzbehörden signalisieren zunehmend Interesse an den Aktivitäten von Influencern, YouTubern & Bloggern.
Influencer geraten immer mehr ins Blickfeld der Finanzbehörden.
Steigende Follower-Zahlen sind für die meisten Influencer und YouTuber ein Grund zur Freude. Auch das Finanzamt kann zu diesen Fans gehören, dieses Interesse an Beiträgen oder Accounts zielt jedoch in erster Linie darauf ab, Hinweise auf mögliche Werbeeinnahmen zu finden - hierzu zählen auch Gratisproben -. Bei Influencern selbst kann auch eine Betriebsprüfung oder Nachschau durch die Finanzverwaltung stattfinden. Die so ermittelten Daten werden anschließend mit den Angaben in den jeweiligen Steuererklärungen abgeglichen. Es existieren auch bereits eigene Online-Taskforce, die nach entsprechenden Hinweisen auf Social-Media-Plattformen suchen. Kommt es bei einem Vertragspartner zu einer Betriebsprüfung, sind in den Unterlagen Angaben zu allen Vertragspartnern einsehbar, an die Geld- oder Sachleistungen geflossen sind. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass Finanzämter in Zukunft vermehrt Sammelauskunftsersuchen gemäß § 93 Abs. 1a AO in die Wege leiten.
Viele Social-Media-Profis unterschätzen die Komplexität des deutschen Steuerrechts und somit auch die ernsten Folgen, die fehlende oder falsche Angaben in der Steuererklärung haben können.
Konsequenzen bei fehlender Versteuerung der Einnahmen?
Werden die Einnahmen nicht ordnungsgemäß versteuert, sind die Steuern mit Zinsen nachzuzahlen. Unter Umständen können zusätzlich Steuerordnungswidrigkeiten oder gar eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO und damit eine Steuerstraftat vorliegen. Das Finanzamt kann je nach Ausmaß und Sachverhalt Bußgelder, Geldstrafen, in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen verhängt werden.
Sollte es zu einer öffentlichen strafrechtlichen Hauptverhandlung kommen, droht daneben ein massiver Imageschaden.
Was für Steuern müssen gezahlt werden?
Welche Steuern gezahlt werden müssen, richtet sich nach den Einzelsteuergesetzen.
Blogger, YouTuber, Instagrammer und Influencer können sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende sein oder auch beide Einkünfte nebeneinander erzielen. Es kommt auf die jeweilige Tätigkeit und die einzelne Einnahme für die Einstufung bei den Einkünften an. In Betracht kommen dabei:
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
Einkommensteuer
Sämtliche erzielten Einnahmen erliegen grundsätzlich der Einkommensteuer
Gewerbliche Einnahmen und Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG
Gewerbliche Einnahmen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Ein Gewerbebetrieb ist definiert als selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, die aber keine freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit oder eine Land- und Forstwirtschaft sein darf.
Der klassische Influencer aus den sozialen Netzwerken und Plattformen wie YouTube, TikTok, Twitter, Instagram, Pinterest oder Twitch erzielt meist Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Exemplarisch sind folgende Einnahmen eines Influencers, YouTubers, Instagrammers als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusehen: Einnahmen aus Werbung, Werbeverträgen, Werbebannern, Werbedeals, Widgets, bezahlte Produktbewertungen, Anzeigen, AdMob, Kooperationen, Produktplatzierungen, Provisionen, Vertriebsprovisionen, Umsatzbeteiligungen, Einnahmen aus Affiliate-Marketing, Twitch-Affiliate, über REF-Links, der Bezug von Sach- und Werbegeschenken, Gratisprodukten, Einnahmen aus Google und YouTube AdSense, Vergütungen für Klicks auf Google AdWords Anzeigen, Einnahmen aus Vermarktung und dem Verkauf von Artikeln, Waren, Produkten, Merchandise-Artikeln, eigenen Labels und Links oder der Vermietung von Links, Einnahmen aus gewerblichen Events, Sponsoring, freiwilligen Spenden, Donations, Tips, Crowdfunding mit beruflichem Bezug oder Vorteilen.
Bei einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 € pro Jahr fällt Gewerbesteuer an und es ist eine Gewerbesteuererklärung elektronisch abzugeben.
Freiberufliche Einnahmen und Einkünfte
Daneben kann ein Influencer, YouTuber oder Instagrammer der Angehöriger eines Katalogberufs oder eines den Katalogberufen ähnlichen Berufs ist, auch freiberufliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) erzielen.
Katalogberufe sind z. B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Heilpraktiker, Journalisten.
Bloggen Angehörige der sogenannten Katalogberufe oder der den Katalogberufen ähnlichen Berufe, z.B. ein Arzt, Zahnarzt oder Physiotherapeut aus Anlass ihrer beruflichen Tätigkeit und beziehen daraus Einnahmen, führen diese zu Einkünften aus freiberuflicher selbständiger Arbeit, soweit die Einnahmen nicht als gewerblich einzustufen sind, wie z.B. Werbeeinnahmen.
Einnahmen aus freiberuflicher selbständiger Tätigkeit aus eigenschöpferischen Leistungen sind, z.B. auch schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. In diesen Fällen muss unter Umständen eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden.
Videokünstler und YouTuber können z.B. freiberufliche Einkünfte haben, wenn diese eigenschöpferisch künstlerisch arbeiten, eine bestimmte gewisse künstlerische Gestaltungshöhe und Professionalisierung erreichen und einen wesentlichen leitenden entscheidenden gestaltenden Einfluss ausüben.
Blogger, Texter, Autoren, Schriftsteller und Influencer können eigenschöpferisch schriftstellerisch, wissenschaftlich oder journalistisch tätig sein und aus ihrer Tätigkeit ebenfalls freiberufliche Einkünfte erzielen.
Für was müssen Steuern gezahlt werden?
Sämtliche Einnahmen unterliegen den oben genannten Steuerarten. Influencer müssen aber auch kostenlose Zuwendungen versteuern.
Neben monetären Erlösen erhalten Influencer in vielen Fällen nicht-monetäre Zuwendungen wie beispielsweise kostenlose Probeprodukte, Reisen oder Hotelaufenthalte. Auch dies ist steuerlich relevant und muss daher in der Steuererklärung angegeben werden. Eine kostenlose Reise oder von Unternehmen zur Verfügung gestellte Gratisprodukte sind ebenfalls zu versteuern. Dies kann durchaus dazu führen, dass ein Influencer Steuern zahlen muss, obwohl er keine Geldzahlungen erhalten hat. Die Geschenke, Gratisproben, Sachleistungen oder Vorteile sind in der Steuererklärung mit den üblichen Endpreisen oder Marktwerten anzugeben. Es ist unverzichtbar, alle betreffenden Werte genau zu dokumentieren und die steuerlichen Belege mindestens 10 Jahre geordnet aufzubewahren.
Besteht überhaupt eine Steuerpflicht?
Grundsätzlich ist jeder, der in Deutschland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit seinem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig.
Sobald Einnahmen erlangt werden und die Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht erbracht wird, sind diese für gewöhnlich in einer Steuererklärung niederzulegen.
Ob hieraus tatsächlich zu zahlende Steuern anfallen, weil beispielsweise die gegenüberstehenden Aufwendungen überwiegen oder der jährliche Grundfreibetrag von derzeit 9.984,00 € nicht überschritten wurde, ist separat zu betrachten. Sobald Einnahmen in welcher Form auch immer für eine erbrachte Leistung entgegengenommen werden, besteht grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Freiberufler müssen dem Finanzamt die Tätigkeit anzeigen. Bei Gewerbetreibenden und bei Freiberuflern ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln und ein Gewerbe anzumelden.
Strafverteidiger für Influencer, YouTuber & Blogger
Sollte ein Ermittlungsverfahren gegen Influencer wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet werden, sollte unverzüglich ein Strafverteidiger mandatiert werden.
Es kann YouTubern, Bloggern und Influencern nur geraten werden, sich eingehend mit dem Thema Steuern zu beschäftigen.