| Durchsuchung (privat)

Wissenswertes

Durchsuchung (privat)

Kurztipps

Bleiben Sie ruhig und freundlich, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und kontaktieren Sie Ihren Strafverteidiger. Verhalten Sie sich kooperativ, widersprechen Sie aber einer etwaigen Sicherstellung von Gegenständen.

Wer von einer Durchsuchungsmaßnahme betroffen ist, kann die Durchsuchung selbst nicht verhindern. Er sollte nicht versuchen, gewaltsam Widerstand zu leisten, weil er sich dadurch in der Regel wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB strafbar machen würde.

Aus diesem Grund sollten Sie sich freundlich und kooperativ zeigen, jedoch zwingend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Jede Ihrer Äußerungen kann später gegen Sie verwendet werden.

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen, damit Sie in etwa wissen, nach was die Ermittlungsbeamten suchen und kontaktieren Sie umgehend Ihren Strafverteidiger. Rechtsanwalt Georgios Kolivas unterhält für solche Notfälle eine 24-stündige Notrufnummer (0160 / 200 94 61).

Bitten Sie die Ermittlungsbeamten darum, mit der Durchsuchung zu warten, bis Ihr Strafverteidiger eingetroffen ist.

Es muss anschließend geklärt werden, ob den Beamten Gegenstände übergeben werden, welche diese nach einer Durchsuchung sowieso finden würden. So lassen sich die Dauer und das Chaos einer Durchsuchung positiv beeinflussen.

Zwingend sollten Sie der Beschlagnahme von Gegenständen widersprechen, auch wenn Sie diese den Ermittlungsbeamten übergeben haben.

Bevor die Ermittlungsbeamten mit den beschlagnahmten Gegenständen gehen, lassen Sie sich ein Verzeichnis mit den beschlagnahmten Gegenständen geben.

Im Anschluss an die Durchsuchung ist durch Ihren Strafverteidiger zu prüfen, ob diese rechtmäßig war und wie die weitere Strategie ist.