| (Externer) Compliance-Beauftragter

Wissenswertes

(Externer) Compliance-Beauftragter

Kurztipps

Unternehmen sind verpflichtet, ein angemessenes Risikomanagement zu installieren und dafür Sorge zu tragen, dass Risiken betriebsbezogener Rechtsverletzungen vorgebeugt, tatsächliche Rechtsverletzungen erkannt und auf sie adäquat reagiert wird. Hierzu ist ein auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittenes Compliance Management System erforderlich, welches bestenfalls von einem Compliance-Beauftragten bzw. Compliance-Officer eingerichtet und betreut wird.

Der Compliance-Beauftragte ist regelmäßig direkt der Leitungsebene unterstellt. Er hat allgemein auf Compliance im Unternehmen hinzuwirken, darf sich hierfür überall informieren, Hinweise und Ratschläge geben, Prüfungen durchführen. Er berichtet periodisch oder anlassbezogen der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand. Der Compliance-Beauftragte kann sowohl im Unternehmen angestellt sein, als auch extern bestellt werden. Erforderlich sind besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet Compliance und selbstverständlich eine gute Zusammenarbeit mit den internen Funktionsstellen wie unter anderem Revision, Risikomanagement.

Große Unternehmen verfügen über die Ressourcen, einen angestellten Compliance-Beauftragten zu beschäftigen. Mittelgroße und kleine Unternehmen scheuen allerdings den Aufwand und lassen dann die Aufgabe des Compliance-Beauftragten von einem vorhandenen Mitarbeiter "miterledigen". Oft tritt dies den Leiter des Bereichs Recht oder Revision oder der Geschäftsführer erledigt die Compliance-Aufgaben selbst mit. Das ist aber keine gute Lösung. Zum einen fehlt es regelmäßig an freien Kapazitäten und dem notwendigen Wissen, um die Compliance-Aufgaben sachgerecht auszuführen, zum anderen ist keine organisatorische Unabhängigkeit gegeben. Die Beauftragung eines externen Compliance-Beauftragten kann hier Abhilfe schaffen.

Aufgaben des Compliance-Beauftragten:

Der Compliance Officer hat eine Kontroll- und Aufsichtsfunktion. Zu seinen Aufgaben zählen:

  • die Entwicklung einer Organisationsstruktur, in der jeder Mitarbeiter die gesetzlichen Regularien einhalten kann,

  • die Einrichtung von Kontrollmechanismen, mit der sich Regelverstöße erkennen und sanktionieren lassen,

  • die Informierung und Sensibilisierung der Mitarbeiter in Bezug auf die gesetzlichen Vorschriften, aber auch auf die Unternehmenskultur – hierzu kann der Compliance Beauftragte beispielsweise Schulungsmaßnahmen einsetzen, um bei den Mitarbeitern ein Bewusstsein für Compliance und die Kenntnis der konkreten Regularien aufzubauen.

Im Detail bedeutet das für den Compliance Beauftragten, dass er die relevanten Gesetze und Vorschriften identifiziert, ein Regel- und Wertesystem für das Unternehmen konzipiert, den Mitarbeitern Richtlinien an die Hand gibt und sie motiviert, diese einzuhalten, und die Einhaltung überwacht.

Externer Compliance-Beauftragter

Rechtsanwalt Georgios Kolivas steht Ihnen als externer Compliance-Beauftragter gerne zur Verfügung. Er verfügt als zertifizierter Compliance-Officer (C.H.Beck) über die notwendigen Kenntnisse, um eine bestmögliche Risikoabsicherung für Ihr Unternehmen zu gewährleisten. Die Tätigkeit als externer Compliance-Beauftragter ist hierbei nicht nur auf unseren Kanzleistandort Mannheim beschränkt. Rechtsanwalt Kolivas wird auch für Unternehmen aus Ludwigshafen, Frankenthal, Heidelberg, aber auch grundsätzlich bundesweit tätig.