Wissenswertes

Verkehrsrecht - Unfallregulierung

Kurztipps

Haben Sie einen Verkehrsunfall erlitten, helfen wir Ihnen schnell, unkompliziert und effektiv Ihre Rechte geltend zu machen.

Sogar ein Oberlandesgericht stellte bereits fest, dass, wer einen Verkehrsunfall ohne einen Rechtsanwalt regulieren will, nahezu fahrlässig handelt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014 – 22 U 171/13). Das Oberlandesgericht führt hierzu aus:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.a. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Der Grund für diese Ausführungen liegt darin, dass Versicherungen keinerlei Interesse daran haben, dem Unfallopfer überhaupt irgendetwas zu bezahlen. Wo irgendwie möglich, versuchen Versicherungen Schadensposten zu kürzen, sofern überhaupt die Einstandspflicht anerkannt wird.

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist für Sie in der Regel finanziell vorteilhaft. Ihr Anwalt berät Sie objektiv und sorgt dafür, dass Sie nichts „verschenken“. Selbst dann, wenn Sie Ihre Lage als hoffnungslos einschätzen oder die Versicherung meint, der Fall sei eindeutig, wird allein Ihr Rechtsanwalt Ihre Aussichten zutreffend beurteilen können.

Wer bezahlt den Gutachter & den Rechtsanwalt?

Die Kosten für den Gutachter muss der Unfallgegner bzw. der gegnerische Versicherer tragen. Dasselbe gilt auch für die Anwaltskosten, da es dem Verunfallten nach der ständigen Rechtsprechung im Verkehrsrecht zusteht, sich eben die Waffengleichheit mit dem Versicherer zu verschaffen und deshalb einen auf dem Rechtsgebiet Verkehrsrecht kundigen Anwalt mit der Unfallabwicklung zu betrauen.

Der Rechtsanwalt macht sodann die nach dem Verkehrsunfallrecht dem Verunfallten zustehenden Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend, damit der Unfall entsprechend reguliert wird und dem Verunfallten keine Leistungen vorenthalten werden, auf die er Anspruch hat.

Der Anwalt dient damit effektiv dem Schutz des Verunfallten vor der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall.

Nachdem die Kosten für den Rechtsanwalt von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen, gibt es also keinen Grund, warum der Verunfallte keinen Rechtsanwalt einschalten sollte.
Auch wenn die Schuldfrage unklar ist, empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten, um den bestmöglichen Aussang sicherzustellen, auch wenn die Anwaltskosten dann nur entsprechend der Quote vom Versicherer übernommen werden.

Welche Schadenspositionen gibt es?

Nach einem Kfz-Unfall können grundsätzlich folgende Schadenspositionen beansprucht werden, wobei es immer auf den Einzelfall ankommt, ob Positionen geltend gemacht werden können:

Sachschaden:

  • Reparaturkosten
  • merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Verbringungskosten
  • Abschleppkosten
  • Kosten für Sachverständige (ab einem Sachschaden von ca. 700 €)
  • Kosten für andere beschädigte Gegenstände

Personenschaden:

  • Heilbehandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Besuchskosten
  • Schmerzensgeld

Fiktive Abrechnung?

Will der Geschädigte sein KFZ nicht reparieren lassen, zum Beispiel, weil es schon etwas älter ist und vielleicht auch den ein oder anderen Schadens hat, kommt die sog. fiktive Abrechnung in Betracht. Auch wenn der Geschädigte den Unfallschaden nicht reparieren lassen will, also keine Reparaturkosten anfallen, heißt das ja nicht, dass deshalb kein Unfallschaden entstanden ist.

Diese Form der Schadensregulierung erfolgt dabei dann auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens. Die Kosten, die für eine Reparatur anfallen würden, können dann auch ohne Reparatur von der Versicherung verlangt werden, allerdings ohne Umsatzsteuer.

Schadenabwicklung nach Kfz-Unfall

Wir unterstützen Sie schnell, unkompliziert & kompetent bei der Unfallabwicklung und stellen eine Waffengleichheit mit der gegnerischen Kfz-Versicherung her. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir vertreten Sie grundsätzlich bundesweit und einfache Fälle können auch ohne persönliche Besprechung bei uns in der Kanzlei abgewickelt werden.

Wir benötigen von Ihnen zunächst lediglich eine Vollmacht – welche wir Ihnen per E-Mail, per Post oder per Fax zusenden –, Angaben über den Unfall und den Gegner und am besten bereits ein Sachverständigengutachten oder einen Kostenvoranschlag. Wir kümmern uns anschließend um alles weitere.

Sollten Sie noch einen kompetenten Gutachter oder eine seriöse Werkstatt benötigen, helfen wir Ihnen auch hierbei und stellen den Kontakt her.