| Vorwurf Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) – Insolvenzstrafrecht

Wissenswertes

Vorwurf Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) – Insolvenzstrafrecht

Kurztipps

Fachanwalt für Strafrecht - Insolvenzverschleppung

Kommt ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten droht häufig nicht nur der Verlust der unternehmerischen Existenz, sondern auch ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung. Vor allem Unternehmer, die mit viel Herzblut ihr Unternehmen aufgebaut und geleitet haben, versuchen häufig noch mit letzter Kraft das angeschlagene Unternehmen zu retten und verpassen dadurch teilweise wichtige Fristen der Insolvenzanmeldung.

In vielen Fällen endet die Unternehmensinsolvenz bei der Staatsanwaltschaft. Nicht nur die Insolvenz selbst muss gegenüber den Mitarbeitern, Geschäftspartnern, der Familie und Freunden verantwortet werden, sondern die Staatsanwaltschaft erhebt auch noch Vorwürfe, was angeblich alles schuldhaft falsch gemacht wurde.

Strafverfahren Insolvenzverschleppung

Eine Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn das Vertretungsorgan einer juristischen Person (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG) einen Insolvenzantrag nicht oder nicht rechtzeitig stellt.

Der Insolvenzantrag muss gestellt werden, sobald ein Insolvenzgrund vorliegt. Ein Insolvenzgrund kann entweder die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung der juristischen Person sein.

  • Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO
    Ein Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, z. B. wenn sie ihre Zahlungen eingestellt hat.

  • Überschuldung gem. § 19 InsO
    Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

  • Frist zur Antragstellung
    Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen.

Werden diese Fristen versäumt, droht eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung.

Strafe Insolvenzverschleppung

Das Strafmaß einer vorsätzlichen Insolvenzverschleppung liegt bei Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Im Fall einer fahrlässigen Insolvenzverschleppung liegt das Strafmaß bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Weitere Folgen

Neben der eigentlichen Strafe wiegen aber oft die damit einhergehenden Folgen mindestens genauso schwer:

  • Persönliche Haftung gegenüber der GmbH (vertreten durch den Insolvenzverwalter) wegen Zahlungen, die nach Insolvenzreife der GmbH vorgenommen wurden (§ 64 GmbHG)
  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge
  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers für die Steuern der GmbH
  • Verbot der zukünftigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH nach einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Insolvenzstraftat (§ 6 GmbHG)

Strafverteidigung Insolvenzstrafrecht

Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung ist aber fast nie der einzige Vorwurf in einem solchen Ermittlungsverfahren. Damit einher gehen oft Vorwürfe des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), des Betrugs (§ 263 StGB), der Untreue (§266 StGB), der Steuerhinterziehung (§ 370 AO), des Bankrotts (§ 283 StGB) oder der Verletzung von Buchführungspflichten (§ 283b StGB).

Die wichtigste Frage im Rahmen der Strafverteidigung ist oft, zu welchem Zeitpunkt trat die Insolvenzreife wirklich ein? Lag zum fraglichen Zeitpunkt wirklich eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor? Gab es in der eigenen Person tatsächlich die Pflicht zur Antragsstellung? Wurde der Antrag vorsätzlich oder nur fahrlässig nicht gestellt?

Im Strafverfahren ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, muss für den nicht nachweisbaren Zeitraum von einer Zahlungsfähigkeit ausgegangen werden. Dies kann eine Strafbarkeit völlig entfallen lassen oder aber zumindest Auswirkungen auf die Strafhöhe haben.

Wichtig ist, machen Sie keinesfalls unbedachte Äußerungen ohne Rücksprache mit einem Strafverteidiger. Auch hier gilt „Schweigen ist Gold“. Bereits kleine Äußerungen, beispielsweise der Erklärung die Sozialversicherungsbeiträge seien zu spät entrichtet worden, weil zum Zeitpunkt die finanziellen Mittel fehlten, können als Einräumung der Zahlungsunfähigkeit angesehen werden. Dies ist unbedingt zu vermeiden. Einmal Gesagtes kann später nur schwer wieder ausgeräumt werden. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass im Insolvenzeröffnungsverfahren getätigte Aussagen, in einem späteren Strafprozess nicht verwendet werden dürfen (§ 97 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Strafverteidiger Insolvenzverschleppung

Gerade im Insolvenzstrafrecht ist es wichtig, nicht nur einen Fachanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung zu beauftragen, sondern auch einen Strafverteidiger zu wählen, der über wirtschaftlichen und buchhalterischen Sachverstand verfügt.

Rechtsanwalt Kolivas ist bereits seit Beginn seiner Tätigkeit auf die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und er verfügt hierin als Fachanwalt für Strafrecht über langjährige Erfahrung. Nicht nur in Mannheim und im Rhein-Neckar-Gebiet, sondern bundesweit übernimmt er gerne Ihre Verteidigung. Sofern notwendig, kann auf ein Team von Spezialisten zurückgegriffen werden, um ggf. die Berechnung der Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der Insolvenzreife durch ein eigenes Gutachten zu entkräften.

Strafrechtskanzlei Kolivas Mannheim