Unfälle im Straßenverkehr passieren täglich. Oft geschieht dies schneller als man denkt. Einmal beim Ein- oder Ausparken nicht aufgepasst, zu dicht an parkenden Fahrzeigen vorbeigefahren oder sonst kurz unachtsam gewesen und schon hat ein anderes Fahrzeug eine Delle oder einen Kratzer im Lack.
Pflichten nach einem Unfall
Wer an einem Unfall beteiligt ist, hat nach § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine ganze Reihe an Pflichten zu erfüllen. Er muss nach einem Unfall sofort anhalten, seine Beteiligung und Personalien anzugeben und für derartige Feststellungen am Unfallort bleiben. Selbst wenn der Unfall geringfügig erscheint, besteht diese gesetzliche Pflicht.
Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht hierfür nicht aus. Ist der „Unfallgegner“ nicht vor Ort, muss eine angemessene Zeit gewartet werden. Was unter „angemessen“ zu verstehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Hierbei sind insbesondere die Schwere des Unfalls, der Unfallort, die Tageszeit, die Verkehrsdichte und die Witterung von Bedeutung. Tagsüber sollte die Wartezeit mindestens 30 Minuten betragen. Erscheint auch dann niemand, muss in jedem Fall die Polizei verständigt werden, damit man sich nicht des Vorwurfs der Fahrerflucht ausgesetzt sieht.
Unfallflucht
Wer den Unfallort verlässt, ohne diese Feststellungen zu ermöglichen, macht sich nach § 142 StGB wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar, was zu gravierenden Konsequenzen führen kann. Diese Pflicht gilt
Neben einer Geldstrafe oder in schwerwiegenden Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, handelt es sich bei § 142 StGB um eine Katalogtat des § 69 StGB, sodass regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist gem. § 69a StGB zwischen 6 Monaten und 5 Jahren angeordnet wird, was zu massiven beruflichen und privaten Problemen führen kann.
Daneben kann die Kfz-Versicherung Regressansprüche geltend machen.
Strafverteidiger Fahrerflucht
Wenn Sie eine Fahrerflucht begangen haben oder die Polizei Sie einer solchen Tat verdächtigt, sollten Sie auf keinen Fall eine Aussage machen. Auch hier gilt, Schweigen ist Gold. Jede Aussage die Sie machen kann und wird gegen Sie verwendet werden.
Gerade beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gibt es für eine effektive Strafverteidigung eine Vielzahl möglicher Angriffspunkte und Verteidigungsstrategien. Für eine Verurteilung muss Ihnen nicht nur nachgewiesen werden, dass Ihr Fahrzeug am Unfall beteiligt war und Sie der Fahrer waren, es muss auch nachgewiesen werden, dass Sie den Unfall bemerkt haben und trotz dieser Kenntnis sich vom Unfallort entfernt haben.
Wenn es sich nur um einen kleinen Schaden handelt und Zeugen nicht aussagen, dass Sie ausgestiegen sind, um sich den Unfall anzusehen, bestehen meist gute Chancen.
Zögern Sie nicht, uns bei Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder Fragen hierzu zu kontaktieren. Desto früher mit der Verteidigung begonnen wird, desto größer sind die Chancen eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.