Interne Untersuchungen (internal investigations) dienen der Überprüfung, ob sich ein an die Unternehmensführung herangetragener Hinweis auf rechtswidriges Verhalten erhärtet und deshalb für das Unternehmen eine Gefährdungslage besteht. Durch interne Untersuchungen besteht oftmals die Möglichkeit, strafrechtliche Ermittlungen, zumindest aber weitreichende Ermittlungsmaßnahmen (z. B. Durchsuchungen) zu vermeiden.
Interne Untersuchungen bedürfen einer sorgfältigen rechtlichen Beurteilung damit spezifische rechtliche Anforderungen (des Arbeitsrechts, des Strafrechts, des Datenschutzrechts) erfüllt werden. Hierzu haben sich in den letzten Jahren Standards gebildet, die beachtet werden müssen. Werden diese nicht beachtet, können interne Untersuchungen verlorene Mühe und sogar selbst ein Risiko darstellen.
Bei internen Untersuchungen gilt es, die Aufklärung diskret und ohne Schaden für das Unternehmen durchzuführen. Notwendig ist dazu ein sensibles Eingehen auf die spezifische Situation des Unternehmens und absolute Diskretion.
Es empfiehlt sich, die Durchführung von interne Untersuchungen an eine hierauf spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei abzugeben, da zum einen meist die unternehmenseigenen Kapazitäten zur Durchführung von umfangreichen Untersuchungen nicht ausreichen und zum anderen kann durch einen neutralen und unabhängigen Berater die höchstmögliche Seriosität sichergestellt werden.
Rechtsanwalt Georgios Kolivas berät sowohl Unternehmen bei der Gestaltung und Umsetzung – in enger Abstimmung mit der Rechts-, Revisions- und Compliance-Abteilung des Unternehmens –, als auch Personen, die im Rahmen solcher Untersuchungen befragt werden.