| Kosten Strafverteidiger

Wissenswertes

Kosten Strafverteidiger

Kurztipps

Viele Menschen scheuen den Weg zum Anwalt, da sie befürchten, dass dies stets mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Effektive Strafverteidigung sollte aber nicht an undurchsichtigen Kostenstrukturen scheitern. Bei uns herrscht absolute Kostentransparenz. Wir besprechen bereits im ersten Gespräch die voraussichtlichen Kosten mit Ihnen und klären Sie über alle Kostenfragen auf. Dies ist für uns absolute Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Eine gute Strafverteidigung kostet Sie im Ergebnis dabei häufig weniger als eine schlechte oder gar keine Verteidigung. Gerade wenn es um die Vermeidung einer Vorstrafe, einer hohen Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geht, ist jeder Cent für eine optimale Verteidigung eine Investition, die sich schnell rentiert.

Wie sagte bereits der Sozialphilosph John Ruskin:

"Es ist unklug, viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles."

Kosten der Erstberatung

Wir sind der Überzeugung, dass das Vertrauen zwischen Anwalt und Mandanten nirgendwo von so entscheidender Bedeutung ist wie im Strafrecht. Sie müssen darauf vertrauen können, den richtigen Strafverteidiger engagiert zu haben, welcher für Ihre Interessen kämpft und für Sie das bestmögliche Ergebnis herausholt.

Erkennen Sie, dass Ihr Strafverteidiger nicht über die nötige Zeit für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit verfügt oder fehlt ihm die nötige Kompetenz, um Ihre Angelegenheit zum bestmöglichen Ergebnis zu bringen, ist es oft schon zu spät. Es wurden dann oft die falschen oder gar keine Weichen gestellt und ein gutes Ergebnis ist in weite Ferne gerückt. Auch wenn Sie erkennen, dass die Chemie zwischen Ihnen und Ihrem Strafverteidiger nicht stimmt, kann dies einem guten Ergebnis im Wege stehen.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns kostenfrei kennenzulernen und sich von unserer herausragenden Qualität zu überzeugen. Die Erstberatung ist bei uns daher kostenfrei.

Kosten der Compliance-Beratung

Da es sich bei der Compliance- und Präventivberatung für Unternehmer um eine außergerichtliche Beratung handelt, erfolgt die Vergütung entweder über eine Pauschalhonorarvereinbarung oder über die Vereinbarung eines Stundenhonorars.

Eine Bedarfsanalyse kann grundsätzlich bereits für 300 € (zzgl. MwSt.) angeboten werden. Bei einer Risikoanalyse des Unternehmens liegt der Kostenrahmen regelmäßig zwischen 3.000 € – 9.000 € (zzgl. MwSt.).

Für Kleinunternehmer haben wir spezielle Angebote entwickelt, um auch diesen eine kostengünstige Compliance-Beratung anbieten zu können. Sprechen Sie uns an.

Kosten der Strafverteidigung

Grundsätzlich berechnet sich die Höhe der anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin werden bestimmte Gebührenrahmen für die einzelnen Verfahrensabschnitte vorgegeben (Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren etc.). Entscheiden für die konkrete Höhe der einzelnen Gebühr sind verschiedene Faktoren wie Umfang der Angelegenheit, Schwierigkeit der Sache, Bedeutung der Sache für den Mandanten und Zeitaufwand.

Bei einer durchschnittlichen Sache wird regelmäßig die sogenannte Mittelgebühr angemessen sein, die sich aus der niedrigsten Gebühr plus der Höchstgebühr geteilt durch zwei errechnen lässt. Wir berechnen Ihnen gerne vor Mandatierung die wahrscheinlich entstehenden Kosten.

Da die im RVG festgelegten Gebührenrahmen jedoch in vielen Fällen keine kostendeckende, professionelle und wirklich effektive Strafverteidigung ermöglichen, ist es üblich, eine individuelle Vergütungsvereinbarung abzuschließen, welche genau auf Ihren Fall abgestimmt ist. Hierbei ist zwischen der Vereinbarung eines Pauschalhonorars und eines Stundenhonorars zu unterscheiden.

Bei einem Pauschalhonorar wird Ihnen anhand des Umfangs der Angelegenheit, der Schwierigkeit der Angelegenheit und des voraussichtlichen Zeitaufwands ein pauschaler Betrag als Vergütung vorgeschlagen. Hierbei tragen sowohl Sie als auch wir ein gewisses Kostenrisiko, da es sich lediglich um eine Schätzung des für eine effektive Verteidigung notwendigen Honorars handelt. Der Vorteil liegt darin, dass Sie mit einem festen Betrag als Kosten für die Verteidigung rechnen können.

Die andere Möglichkeit liegt in der Vereinbarung eines Stundenhonorars. Hierbei wird ein Stundensatz festgelegt und jede Tätigkeit für Sie im fünf-Minuten-Takt abgerechnet. Sie erhalten hierbei regelmäßig eine Übersicht über die geleistete Arbeit. Es handelt sich bei einer Stundenvereinbarung um die fairste Art der Vergütung, da Sie nur die Arbeitszeit bezahlen, die für Ihren Fall aufgewendet wurde. Es besteht allerdings gerade am Anfang eines Verfahrens die Unsicherheit, wie viel die Verteidigung am Ende tatsächlich kosten wird.

Sofern in Ihrem Fall der Abschluss einer Honorarvereinbarung angezeigt ist, bieten wir Ihnen grundsätzlich sowohl den Abschluss eines Pauschalhonorars als auch den Abschluss eines Stundenhonorars an. Sie können sich frei entscheiden, welche Art der Vergütung Sie wünschen. Es ist auch durchaus möglich, beide Arten miteinander zu kombinieren.

In jedem Fall – unabhängig von der Vergütungsform – ist ein angemessener Vorschuss zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach Ihren Möglichkeiten und den erwarteten Gesamtkosten.

Im Falle eines Freispruchs besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber der Staatskasse. Diese erstattet allerdings lediglich die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Die im Falle einer Honorarvereinbarung darüber hinausgehenden Kosten müssen Sie in jedem Fall selbst tragen.

Wir werden für Sie in geeigneten Fällen auch gerne als Pflichtverteidiger tätig. Hierüber erfahren Sie mehr in unserem Artikel zur Pflichtverteidigung.

Sollten Sie weitere Kostenfragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.