Leistungssteigerungen bei Kraftfahrzeugen – etwa durch Chiptuning oder den Einbau leistungsstärkerer Motorkomponenten – erfreuen sich großer Beliebtheit. Was viele Fahrzeughalter jedoch nicht bedenken: Wird eine solche Veränderung nicht ordnungsgemäß eingetragen und abgenommen, kann dies schwerwiegende rechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Was droht bei Tuning ohne Eintragung?
Die nicht eingetragene Leistungssteigerung eines Fahrzeugs – etwa durch Chiptuning oder den Einbau leistungsstärkerer Komponenten – kann schnell zur juristischen Falle werden. Wer ohne TÜV-Eintragung fährt, riskiert Bußgelder, Versicherungsverlust und sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO)
Wird eine Leistungssteigerung nicht ordnungsgemäß eingetragen und abgenommen, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden – auch nicht „nur kurz“. Selbst wenn der Umbau technisch einwandfrei ist, führt die fehlende Eintragung zur Rechtswidrigkeit des Betriebs
Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn ein Unfall geschieht.
Bußgelder & Punkte: Strafe bei Tuning ohne Eintragung
Das Fahren eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer mit einem getunten, aber nicht eingetragenen Auto unterwegs ist, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:
- Bußgeld von 50 bis 90 Euro,
- Ein Punkt in Flensburg,
- Bei Gefährdung anderer sogar deutlich höhere Strafen.
Der Vorwurf lautet dann meist: „Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis“.
Kein Versicherungsschutz bei nicht eingetragenem Tuning
Mit dem Wegfall der Betriebserlaubnis ist auch der Versicherungsschutz in Gefahr. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann im Schadensfall die Leistung verweigern oder Regressforderungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro geltend machen, wenn der Versicherungsnehmer die Leistungssteigerung nicht gemeldet hat.
Bei der Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung kann es sogar zum vollständigen Verlust des Anspruchs kommen. Die Versicherung wird in der Regel davon ausgehen, dass eine vorsätzliche Risikoerhöhung vorlag.
Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz (§§ 6, 30 PflVG)
Ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis kann nach der Rechtsprechung (OLG Naumburg, 23.10.2014 - Az: 4 U 69/13) automatisch den Versicherungsschutz verlieren, denn nach § 1 StVG müssen Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, von der Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen sein und gem. § 26 Abs. 1 VVG ist eine Versicherung wegen Gefahrerhöhung von der Leistung befreit, sodass gem. § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot der Versicherungsvertrag nichtig ist und damit kein Versicherungsschutz besteht. Das Gesetz sieht hierfür
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
vor.
Damit handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine echte Straftat, die sogar im Führungszeugnis erscheinen kann.
Steuerhinterziehung durch nicht gemeldetes Tuning (§ 370 AO)
Leistungssteigerungen beeinflussen die Höhe der Kfz-Steuer. Wer die Änderung nicht dem Hauptzollamt mitteilt, macht sich ggf. der Steuerhinterziehung schuldig (§ 370 Abgabenordnung):
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
- Nachzahlung der Steuer inkl. Zinsen
Bereits eine kleine Leistungsänderung kann steuerlich relevant– und damit strafrechtlich brisant sein.
Die genauen Kriterien, nach denen sich die Höhe der jährlich fälligen Kfz-Steuer errechnet, sind im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt. Der Staat besteuert Fahrzeuge mit hohem Schadstoff- und CO₂-Ausstoß stärker, umweltfreundlichere Autos entlastet er steuerlich. In die Berechnung der Kfz-Steuer fließen außer dem Hubraum auch die Abgasnorm, also die Einstufung in eine Schadstoffklasse, und der CO₂-Ausstoß ein.
Die Berechnung der Kfz-Steuer für aktuelle Pkw beruht auf einem Sockelbetrag von 2 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum bei Benzinern und 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum bei Dieseln. Hinzu kommt eine emissionsabhängige Steuerkomponente für CO₂-Werte oberhalb von 95 Gramm je Kilometer.
Werden Zylinder aufgebohrt, wird der Hubraum vergrößert, was steuerlich relevant ist. Bei reinem Chiptuning kommt es darauf an, ob der CO2-Ausstoß signifikant erhöht wird.
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315b, § 315c StGB)
Wenn die nicht eingetragene Leistungssteigerung zu einem technischen Defekt, Bremsversagen oder einer unvorhersehbaren Fahrweise führt – z. B. durch zu hohe Leistung bei unzureichender Bremsanlage – kann im Falle eines Unfalls eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen werden:
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Besonders schwerwiegend bei Verletzten oder getöteten Personen
Nicht eingetragenes Tuning ist kein Kavaliersdelikt
Ob Chiptuning ohne Eintragung, ein starker Turbolader oder andere leistungssteigernde Maßnahmen – wer solche Änderungen nicht ordnungsgemäß anmeldet, riskiert:
- Den Verlust der Betriebserlaubnis
- Bußgelder und Punkte in Flensburg
- Den Wegfall der Kfz-Versicherung
- Strafverfahren
- Entziehung der Fahrerlaubnis
Rechtsberatung bei Problemen mit Tuning & Strafrecht
Wenn Ihnen wegen einer nicht eingetragenen Leistungssteigerung ein Verfahren droht, ist schnelles Handeln entscheidend. Wir unterstützt Sie kompetent und diskret. Wir prüfen die Vorwürfe, verteidigen Ihre Rechte und erarbeiten eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie.